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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde 2021 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Aktuell gilt es für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden, ab dem nächsten Jahr sinkt diese Grenze auf 1000 Mitarbeitende. Es soll laut Bundesregierung der internationalen Verbesserung von Menschenrechten dienen und Unternehmen...