Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – was ist jetzt anders?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde 2021 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Aktuell gilt es für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden, ab dem nächsten Jahr sinkt diese Grenze auf 1000 Mitarbeitende. Es soll laut Bundesregierung der internationalen Verbesserung von Menschenrechten dienen und Unternehmen in die Sorgfaltspflicht nehmen.

Die neue Sorgfaltspflicht sieht vor, dass Unternehmen ihre Lieferketten kontrollieren müssen. Das heißt, sie müssen auf der gesamten Lieferkette überprüfen, ob grundlegende Menschen- und Arbeitsrechte eingehalten werden. Etwa, ob genug Lohn gezahlt wird und dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. In Berichten müssen die Unternehmen jedes Jahr darlegen, wie sie die Lage vor Ort bei ihren Zulieferern und Zulieferinnen verbessern. Der erste Bericht wird Anfang 2024 fällig.

Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten

Hier möchten wir eine Studie von Oxfam vorstellen. Sie veranschaulicht gut, wo das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz konkret ansetzen kann. Im letzten Jahr zeigten sich erneut eklatante Zustände in den Arbeitsbedingungen auf Plantagen, die am Anfang der Lieferketten deutscher Supermärkte standen. Oxfam vollzog die Lieferketten von (tropischem) Obst bis in die Supermärkte nach und konnte nachweisen, dass auf den Plantagen arbeitsrechtliche Verstöße keine Seltenheit waren – Arbeit im Akkord über 12 Stunden am Tag entgegen gesetzlicher Vorschriften und Zahlungen unter Mindestlohn wurde in den Interviews mit costa-ricanischen und südafrikanischen Arbeiter*innen festgestellt.

Pestizide – Schutzkleidung Fehlanzeige

Frauen waren zum Teil Pestiziden ohne Schutzkleidung ausgesetzt – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen, die eine Schutzkleidung erhielten. Dumpingpreise deutscher Supermarktketten verschärften die Probleme in Bezug auf faire Lohnzahlung. Wenn Früchte unterhalb der Produktionskosten durch die Supermärkte abgekauft werden, versuchen Plantagenbesitzer*innen Kosten zu sparen, um mit der Konkurrenz mitzuhalten. Besonders betroffen von Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns und anderen Arbeitsrechtsverletzungen waren weibliche Migrant*innen, die häufig durch Mangel eines offiziellen Aufenthaltsstatus noch größere Schwierigkeiten hatten, ihre Rechte durchzusetzen. In einer weiteren Studie stellte Oxfam ähnliche Missstände fest und klärte, was das LkSG für die deutschen Supermärkte am Ende der Lieferkette nun bedeuten würde.

Wie müssten die Supermärkte handeln und wer wird das kontrollieren?

Die deutschen Supermärkte müssten bei solchen Bedingungen nicht zwingend den Handel mit jenen Plantagen abbrechen. Sie müssen dennoch Abhilfe schaffen, indem sie mit den Lieferant*innen zumindest ein Konzept erarbeiten, die Menschenrechtsverletzungen zu beheben. Hier wird es allerdings kompliziert – dies gilt nur in Bezug auf unmittelbare Zulieferer und Zulieferinnen. Würden die o. g. Verstöße Zwischenhändler*innen betreffen, so müssten die Supermärkte gemäß der Sorgfaltspflicht nur aktiv werden, sofern sie von den Missständen erfahren. Das können etwa Beschwerden der Arbeiter*innen vor Ort sein oder aber Berichte externer Stellen. Das bedeutet, der Supermarkt muss hier nicht proaktiv vorgehen.

Und Dumpingpreise?

Oxfam bewertet positiv, dass im Gesetz berücksichtigt wird, dass ein negativer Effekt deutscher Unternehmen durch Dumpingpreise auf die Menschenrechtslage in den Ursprungsländern auftreten kann. „Geeignete Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken“ sind in dem Gesetz verankert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll dies überprüfen.

Euch interessiert das Thema? Wir haben bereits 2020 über die schlechten Arbeitsbedingungen innerhalb der Lieferketten deutscher Unternehmen geschrieben. 

-Marie-


Foto: Francesco Ungaro auf unsplash

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