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Vergiftungen, fehlende Rechtssicherheit und Kinderarbeit – darum brauchen wir ein Lieferkettengesetz

Das geplante Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen dazu verpflichten auch im Ausland Menschenrechte einzuhalten. Wirtschaftslobbyist*innen wollen das unbedingt verhindern. Die Wirtschaft leide enorm darunter, so das Argument. Für Menschenrechtsorganisationen dagegen stellt das Gesetz einen riesigen Schritt für mehr globale Gerechtigkeit dar. Es soll Kinderarbeit verhindern, existenzsichernde Löhne garantieren und Umweltschäden vermeiden. Ich habe euch drei konkrete Beispiele herausgesucht, bei denen ein Lieferkettengesetz die Lebensumstände und Gerechtigkeitsverhältnisse für viele Menschen verbessern würde.

Bayers Pestizide gefährden die Gesundheit von Menschen in Brasilien

In Brasilien werden jährlich 6.000 Fälle von Pestizidvergiftungen gemeldet und in jeder vierten Gemeinde finden sich Rückstände des Gifts im Trinkwasser. Pro Jahr sterben durchschnittlich 148 Menschen daran.  Der Chemie-Riese Bayer verkauft in Brasilien sowohl Glyphosat als auch fünf weitere Pestizide, die hochgiftig und in der EU nicht mehr zugelassen sind. Eines davon ist das Insektizid Larvin, welches im Anbau von Mais, Baumwolle und Soja eingesetzt wird. Es ist in der EU nicht zugelassen, da es das krebserregende Nervengift Thiodicarb enthält.

Besonders gefährdet sind die Arbeiter*innen auf den Feldern, aber auch Menschen, die in der Umgebung wohnen. Das Mittel wird aus Flugzeugen  und mit Hilfe von Sprühfahrzeugen ausgebracht, wodurch es sich auch in der Luft verteilt. In vielen brasilianischen Städten finden sich Pestizide im Trinkwasser, darunter auch vier Wirkstoffe von Bayer.  Die Chemikalie Carbendazim beispielsweise vergiftet Wasserorganismen und kann sowohl Erbgut als auch Ungeborene im Mutterleib schädigen.

Auch in anderen Ländern Lateinamerikas, Afrikas und Asiens verkauft Bayer giftige Pestizide, die in der EU verboten sind. Und nirgends kontrolliert das Unternehmen seine Geschäftspraktiken oder die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit ausreichend. Bayer kündigte zwar an die eigenen Maßstäbe für Nachhaltigkeit und Transparenz erhöhen zu wollen, jedoch gewährleistet eine freiwillige Selbstverpflichtung nach eigenem Ermessen nicht den Schutz von Mensch und Umwelt.

KiK weist seine Mitverantwortung am mangelnden Brandschutz und am Tod von 258 Menschen ab

Als die Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan im September 2012 abbrannte, starben 258 Menschen und mindestens 32 weitere wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. Verschlossene  Fenster und Notausgänge sperrten die Menschen praktisch in der Fabrik ein und ließen sie ersticken oder verbrennen. Nur eine einzige Tür im gesamten Gebäude stand offen und die wenigen Feuerlöscher waren defekt. Der fehlende Brandschutz ist teilweise auch dem deutschen Textilunternehmen KiK zuzuschreiben, da es als Hauptkunde bis dato noch 75 % der Produktion kaufte.

Das Unternehmen weist jedoch die Schuld von sich und beteuerte, regelmäßig Gutachten bezüglich Arbeitsplatzsicherheit und -bedingungen durch Audit-Firmen erstellen lassen zu haben. Auch eigene Zulieferer hätten vor Ort Themen wie den Brandschutz diskutiert.

Falls das stimmt, muss KiK also die Arbeitsbedingungen und Brandschutzmaßnahmen gekannt haben. Als Hauptkunde hätte das Unternehmen zudem die Möglichkeit gehabt, bessere Sicherheitsstandards durchsetzen zu können. Schon mit wenigen Mitteln hätten viele Leben gerettet werden können. Nicht weniger fragwürdig ist die Rolle des italienischen Zertifizierungsunternehmens RINA. Dieses stellte der Fabrik noch wenige Wochen vor dem Brant ein Siegel für hohe Sicherheits- und Sozialstandards aus.

Überlebende des Brands gründeten mit Hilfe der pakistanischen Gewerkschaft NTUF die Organisation Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association und zogen vor Gericht.

Vier Betroffene reichten dann im März 2015 beim Landgericht Dortmund eine Zivilklage gegen gegen KiK ein mit der Forderung nach je 30.000 € Schmerzensgeld. Im Januar 2019 lehnte das Gericht die Klage schließlich ab aufgrund von Verjährung nach pakistanischem Recht. Die erste Klage dieser Art in Deutschland wurde also nicht inhaltlich entschieden, sondern aus formalen Gründen. Die wesentlichen Fragen bleiben bislang unbeantwortet.

Schokoladenhersteller profitieren weltweit von Kinderarbeit

Etwas 70 % der globalen Kakaoernte stammt aus Westafrika, das meiste davon aus Ghana und der Côte d’Ivoire. Auf den Plantagen vor Ort arbeiten rund 2 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Gemäß der Konventionen 138 und 182 der internationalen Arbeitsorganisation ILO ist das verboten. Die Kinder leisten schwere körperliche Arbeit, arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen wie Macheten und versprühen Pestizide ohne Schutzkleidung. Noch dazu können sie wegen der Arbeit nicht in die Schule gehen. Berichten zufolge sind sogar rund 16.000 Kinder aus den Nachbarländern Mali und Burkina Faso gekauft worden und müssen auf den Plantagen Zwangsarbeit verrichten.

Deutschland zählt zu den wichtigsten Märkten für Schokolade. Etwa 10 % der Ernte wird in Deutschland verarbeitet. Schokoladenhersteller wie Nestlé, Ferrero, Mars, Storck und Mondelez haben in Deutschland ihre Niederlassung und verkaufen ihre Produkte dort. Sie alle profitieren von der Ausbeutung der Kinder. Die erschreckende Wahrheit ist: Keiner der großen Schokoladenhersteller mit Kakao aus Westafrika kann Kinderarbeit ausschließen.

Das Problem der Kinderarbeit ist schon lange bekannt. 2001 verpflichteten sich viele Unternehmen dem Ziel bis 2005 die schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu beenden. Die Bestrebungen wurden mehrfach abgeschwächt und aufgeschoben. Zuletzt war der Ansporn nur noch die Reduzierung der Kinderarbeit auf 70 % bis 2020 und selbst das wurde verfehlt.

 

Das Lieferkettengesetz in Deutschland würde…

…den Druck auf deutsche Schokoladenhersteller erhöhen, sodass sie verpflichtet wären die Maßnahmen gegen Kinderarbeit zu ergreifen und über deren Wirksamkeit zu berichten.

…Rechtssicherheit schaffen und Unternehmen zur Verantwortung ziehen.

…Unternehmen verpflichten die Auswirkungen des Pestizidverkaufs zu untersuchen, Maßnahmen für den Gesundheitsschutz zu ergreifen und ggf. den Verkauf von gefährlichen Wirkstoffen zu stoppen.

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